Die September-Ausgabe der INSIGHT greift einen alten Streit auf, der auch hier auf der Website tobte und die Herausgeber entzweite: “FAZ vs. Netzeitung”. Siehe hierzu auf dieser Site: [1], [2], [3], [4], [5]

Nachdem nun seit dem letzten Beitrag einiges an Wasser die Spree und den Main runtergeflossen ist, gibt der INSIGHT-Artikel Anlaß für eine Wasserstandsmeldung.

Zur Erinnerung: Journalist Stefan Niggemeier von der FAZ griff in einem Artikel die Netzeitung scharf an, worauf diese schrill im Tonfall und dünn an Substanz antwortete. Abwehrtaktik der Netzeitung: alles weitere würden die Gerichte klären.

Inzwischen ist einiges geklärt worden.

1/ Da gibt es das, was nach Stand der Dinge von FAZ und Stefan Niggemeier weiterhin behauptet werden darf. Das findet sich auf der FAZ-Website in “gesäuberten” Variante des Original-Niggemeier-Artikels: “Die Zukunft war gestern” und das wird von Stefan Niggemeier u.a. in der INSIGHT weiterhin verbreitet.

Z.B. die Netzeitung schreibt dpa-Meldungen von anderen Websites ab, da sie den dpa-Ticker nicht abonniert hat. Oder dass die Netzeitung nicht 24h am Tag aktualisiert wird.

2/ Da gibt es die Behauptungen die FAZ und Niggemeier nach einer (persönlichen) Unterlassungserklärung, durchgesetzt von der Netzeitung, nicht mehr verbreiten dürfen. Da der Artikel auf der FAZ-Website eben um jene Passagen bereinigt wurde, ist es schwer festzustellen was es für Punkte waren.

3/ Jene Behauptungen die in einer Einstw. Verfügung von der Netzeitung drin sind. Die FAZ hat Widerpsruch gegen einige Punkte aus dieser Einstw. Verfügung erhoben, um diese Punkte wieder in den Artikel unterbringen zu können. Dies betrifft mehrere Behauptungen, die Netzeitung habe keine freie Korrespondenten im Ausland bzw. würde vom Irak-Krieg von der Berliner Redaktion aus berichten.

Damit sieht der Wasserstand so aus:

– Die Netzeitung hat alle Versuche eingestellt, eine Gegendarstellung zu erwirken. Diese Gegendarstellung umfasste ursprünglich 13 Punkte und schmolz zwischenzeitlich auf 8 Punkte.

– Die Netzeitung hat wohl sieben Unterlassungserklärungen gegen FAZ und Stefan Niggemeier erwirken können.

– Die Einstw. Verfügungen sind noch “umkämpft”, die FAZ geht gegen einige Punkte vor Gericht vor.

Ach ja, ehe ich es vergesse, da gibt es noch…
4/ Der Grau-Bereich, der Bereich des Interpretierbaren. Die Auseinandersetzung hat deutlich gemacht, dass die obigen drei Punkte allenfalls etwas für das Ergebnistäfelchen ist.

Tatsächlich geht es um hehre Dinge wie “Ansehen”, “Ruf” und “Erwartungen”. Niggemeier erklärt in der INSIGHT sein vehementes Vorgehen mit dem Pathos mit dem sich die Netzeitung als kostenloses, schnelles Qualitätsmedium im Internet gibt, aber das nicht der Wirklichkeit stand hält. Nicht in Sachen Pathos, nicht in Sachen Wirtschaftlichkeit.

Folgerichtig interpretiert er eine Arbeitszeitkürzung bei der Netzeitung als weiteres negatives Indiz. Wie sehr die Netzeitung ihre Ansprüche runtergeschraubt hat, verdeutlichten auch die Olympia-Seiten die mir im Sportteil aufgefallen sind und im Browser quer durch die Artikel mit einem “Wasserzeichen” des Finanzdienstleisters AWD durchsetzt waren. Ein weiterer Fall von Vermischung von redaktionellem Inhalt und Werbung.

Andere reagieren hypersensibel auf die Vorwürfe von Niggemeier, betrachten es als gesteuerten Angriff des Großtankers FAZ auf ein kleines, unabhängiges Medium, dass versucht der wirtschaftlichen Schlechtwetterfront zu trotzen. Aus der Abteilung Sippenhaft: die FAZ besäße nicht die moralische Fallhöhe um die Netzeitung abzukanzeln.

Diese Wassermeldungen sind … interpretierbar. Halb voll, halb leer.