hat jetzt die netzeitung im Streit um diesen Sachverhalt: Die FASZ hatte offensichtlich unter Ausschaltung sämtlicher journalistischer Gepflogenheiten ein ziemlich rufschädigendes Stück über die netzeitung veröffentlich. Jetzt hat die Netzeitung offline zurückgeballert: In einer einstweiligen Verfügung werden der FAZ vier Tatsachenbehauptungen untersagt. Das Gericht hat den Steitwert mit einer viertel Million Euro festgesetzt – das ist erheblich, und dürfte die FAS nicht ganz billig zu stehen kommen, allein schon wegen der Anwaltskosten.

Was aber noch spannender ist: Laut Netzeitung haben der Autor und die FAZ GmbH bereits in drei Punkten Unterlassungsverpflichtungserklärungen unterschrieben. Nachdem die Netzeitung insgesamt 8 Gegendarstellungen haben wollte, hat der Urtext den insgesamt 7 Punkten erheblich Federn in lassen müssen. Das ist angesichts des nicht eben langen Ur-Textes schon beinahe Bild-Niveau.

Ich schätze mal, dass sich die Netzeitung damit für die nächsten 5 Jahre jede unseriöse Kritik von Hals geklagt hat – und nein, weinen kann ich um die FAZ nicht. Das war einfach kein guter Journalismus.