Ein Kommentar bei Anke Gröner macht auf eine Info der Kanzlei Dr. Bahr aufmerksam, über einen vorliegenden Entwurf eines neuen Telemediengesetzes (PDF).

In den letzten Tagen entbrannte die Kritik vorallem an Lockerungen im Bereich des Datenschutzes.

Die Kanzlei Dr. Bahr weist aber darauf hin, dass es von Seiten der Länder einen Entwurf für Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages gibt, die auch auf Weblogs und Geistesverwandte zielen. Im §54 Abs. 2 lautet der Entwurf:

Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, und vergleichbare Telemedien haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.

Wenn dies in meinem naiven Verständnis wortwörtlich zu verstehen ist, werden hier höhere Maßstäbe angelegt als ? beliebter Prügelknabe ? bei der BILD-Zeitung.

Noch sind das “nur” interne Diskussionspapiere, aber man hat so in den letzten Jahren ja seine Erfahrungen mit Politikern gemacht.